Schulgeld und Ermäßigungen

Auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes erhalten Träger freier Schulen, die auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, einen öffentlichen Finanzierungszuschuss zum Betrieb der Schule. Dieser ist niedriger als für vergleichbare Schulen in staatlicher Trägerschaft. Daher erheben Träger Freier Schulen zumeist Schulgeld.

Wir möchten, dass alle Eltern ihren Kindern einen Besuch an unserer Schule ermöglichen können. Gute Bildung darf nicht an den Kosten scheitern. Daher bieten wir die Möglichkeit der Schulgeldermäßigung bis hin zur Befreiung vom Schulgeld. Jede Elternschaft kann dazu einen entsprechenden Antrag stellen. Die aktuelle Schulgeldtabelle kann jederzeit von der Schule oder bei unserem Träger, der Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH, angefordert werden.